Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, dann können Sie diese beantragen. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dem die Eheschließung beurkundet wurde.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld - Standesamt

    Beschreibung

    Das Standesamt der VG Westerwald-Obereichsfeld

    Die Ehe miteinander eingehen zu wollen ist vielleicht die wichtigste Entscheidung in Ihrem Leben. Damit dieser Entschluss im schönsten Tag des Lebens mündet, finden Sie hier vielerlei Informationen, Anregungen und Tipps, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihre Hochzeitsfeier perfekt vorzubereiten. Besondere Atmosphäre verbreitet unser Trauzimmer in der Neuen Straße 16 ". Das liebevoll restaurierte Gebäude Ambiente bietet eine schöne Kulisse für Ihren großen Tag.

    Auf dieser Seite haben wir Ihnen wichtige und hilfreiche Informationen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, den Hafen der Ehe so unkompliziert wie möglich anzusteuern. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass nicht jede Frage abschließend beantwortet werden kann. Einen kleinen Überblick können wir Ihnen jedoch geben. Sollte etwas unklar sein oder Sie Informationen vermissen, sprechen Sie uns gerne an.

    Anmeldung zur Eheschließung

    Seit dem 1. Juli 1998 gibt es das traditionelle Aufgebot zur Ermittlung eventuell vorhandener Eheverbote nicht mehr. Sie müssen jetzt die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Hier haben Sie die Wahl zwischen den Standesämtern, in deren Bezirk einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die eigentliche Trauung kann bei jedem
    Standesamt in Deutschland stattfinden. Die Anmeldung zur Eheschließung dient der Feststellung Ihres Personenstands. In diesem Zusammenhang wird durch entsprechende
    Nachweise festgestellt, ob die Frau oder der Mann ledig, verwitwet oder geschieden ist. Eine Doppelehe ist in Deutschland nicht zulässig. Dieses Ehehindernis macht die Eheschließung unmöglich.

    Ehepartner mit ausländischer Staatsangehörigkeit

    Andere Länder, andere Sitten, andere Urkunden!

    Wenn ein Ehepartner aus dem Ausland kommt, sollten Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen, da hier internationales Privatrecht für das ausländische Heimatrecht der Verlobten beachtet werden muss. Wir stehen Ihnen dafür gerne mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen dabei, die notwendigen Bescheinigungen, Urkunden und Dokumente zu besorgen. Grundsätzlich wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Sollte dies der Heimatstaat nicht ausstellen, wird eine Ledigkeitsbescheinigung erforderlich. Dann muss beim zuständigen Oberlandesgericht (für Küllstedt ist dies das OLG Jena) die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den aufnehmenden Standesbeamten beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann die oder der Verlobte seine Heiratsbereitschaft auch per Beitrittserklärung dokumentieren.
    Dazu gibt es einen speziellen Vordruck, den das Standesamt für Sie bereithält.

    Termine und Fristen

    Die Anmeldung zur Eheschließung, unabhängig ob mit oder ohne ausländischen Verlobten, kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Das hängt damit zusammen, dass die beizubringenden Urkunden nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Den Eheschließungstermin können Sie gerne unkompliziert mit dem Küllstedter Standesamt absprechen.

    Die Namensführung in der Ehe

    Das bürgerliche Recht bietet den Brautleuten eine Vielfalt von Möglichkeiten zur Namensführung.

    Zum Ehenamen kann ein gemeinsamer Name bestimmt werden, entweder der Geburtsname des Mannes oder der Frau. Selbst der Name aus einer Vorehe ist möglich.

    Derjenige, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Das ist allerdings nicht möglich, wenn bereits der Ehename aus mehreren Namen besteht.

    Besteht der Name des Ehegatten, der von der Voranstellung oder Anfügung Gebrauch machen will, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.

    Bestimmen Sie bei der Eheschließung keinen Ehenamen, so führt jeder Ehegatte seinen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiter. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, nach der Eheschließung einen gemeinsamen Namen zu bestimmen.

    Gemeinsame Kinder erhalten ebenfalls den gewählten Namen. Sprechen Sie uns einfach für weitere Informationen an.

    Das Trauzimmer

    Sie können in Küllstedt im Trauzimmern in den Hafen der Ehe einlaufen. Das dortige Trauzimmer ist frisch renoviert und erstrahlt in neuer Optik. Bis zu 20 Gäste finden neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten im Obergeschoss Platz

    Gebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten werden nicht erhoben.

    Oft werden besondere Wünsche hinsichtlich des Trauortes an das Standesamt Küllstedt gerichtet. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Eheschließungen jedoch nur in dem Trauzimmer möglich, da die Räumlichkeiten gewidmet werden müssen.

    Geheiratet werden kann während der allgemeinen Öffnungszeiten des Küllstedter Standesamtes:

    Montag und Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Absprache

    Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

    Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Andere Termine nach Absprache möglich


    Wir möchten Sie jedoch darum bitten, auf das Reis werfen vor dem Haus zu verzichten.

    Ihre Standesbeamten in Küllstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 16

    37359 Küllstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Di. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:30 Uhr Fr. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Karl - Heinz Schaub (Amtsleiter)
    • Herr Andreas Jakobi (Amtsleiter)

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Kosten

    Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 06.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Heiratsurkunde, Heirat, Trauung, Hochzeit, Ausstellung einer Eheurkunde, Ehe, Eheurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de