Briefwahl beantragen
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Ländereck - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 1 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Abzweig Bfw
Kontakt
Telefon Festnetz: 036608 963-12
E-Mail: mlampke@laendereck.de
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Europawahl, Stimmabgabe, Briefwahlunterlagen, Kommunalwahl, Wahl per Brief, Stimmzettel, Landtagswahl, Wahlbenachrichtigungskarte, Bundestagswahl, Zusendung Wahlunterlagen, Wahl per Post, Wählerverzeichnis, Wahlbrief