Briefwahl beantragen
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schleiz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Bahnhofstraße
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 - 12:00 Dienstag: 8:30 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: kein Sprechtag - nach Vereinbarung Donnerstag: 8:30 - 12:00 u. 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Schleiz
Empfänger: Stadtverwaltung Schleiz
IBAN: DE42 1203 0000 0001 0022 60
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang über Rathaushof
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahl per Brief, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Stimmabgabe, Wahl per Post, Wahlbrief, Landtagswahl, Zusendung Wahlunterlagen, Europawahl, Briefwahlunterlagen, Wahlbenachrichtigungskarte, Wählerverzeichnis, Stimmzettel