Briefwahl beantragen
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kaulsdorf - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Behinderte können bis zur Eingangstür der Gemeinde gelangen. Mit Klingeln an der Eingangstür und Freisprechanlage können sie ihr Begehren kundtun.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022