Briefwahl beantragen
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Ecke Südstr./Bugtalweg (ca. 150m vom Rathaus entfernt)
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linien:- Bus: 304
- Bus: 303
- Bus: 308
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Bargeldlose Zahlung, Girocard, giropay, Überweisung, Bargeldzahlung, paydirekt
Bankverbindung
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Empfänger: Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
IBAN: DE15 8405 1010 1010 1892 60
BIC: HELADEF1ILK
Bankinstitut: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahl per Brief, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Stimmabgabe, Wahl per Post, Wahlbrief, Landtagswahl, Zusendung Wahlunterlagen, Europawahl, Briefwahlunterlagen, Wahlbenachrichtigungskarte, Wählerverzeichnis, Stimmzettel