Briefwahl Zusendung

    Briefwahl beantragen

    Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.

    Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland

    Adresse

    Hausanschrift

    Häfenmarkt 164

    98663 Heldburg

    Kontakt

    Fax: 036871 288-88

    Telefon Festnetz: 036871 288-0

    E-Mail: post@vg-heldburgerunterland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Europawahl, Stimmabgabe, Briefwahlunterlagen, Kommunalwahl, Wahl per Brief, Stimmzettel, Landtagswahl, Wahlbenachrichtigungskarte, Bundestagswahl, Zusendung Wahlunterlagen, Wahl per Post, Wählerverzeichnis, Wahlbrief

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de