Briefwahl beantragen
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe - Haupt- und Ordnungsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Markt 7
99958 Tonna
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036042 757-10
Fax: 036042 757-50
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022