Briefwahl Zusendung

    Briefwahl beantragen

    Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.

    Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 18

    98634 Kaltensundheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036946 216-0

    Fax: 036946 216-19

    E-Mail: zentrale@vghoherhoen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2007

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahl per Post, Bundestagswahl, Briefwahlunterlagen, Europawahl, Wahlbrief, Zusendung Wahlunterlagen, Kommunalwahl, Wahl per Brief, Wahlbenachrichtigungskarte, Landtagswahl, Wählerverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024