Briefwahl beantragen
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Gemeinde Sollstedt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Gemeindeamt und unmittelbarer Nähe
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Geschäftszeiten: Montag: 06:45 - 15:30 Uhr Dienstag: 06:45 - 15:30 Uhr Mittwoch: 06:45 - 15:30 Uhr Donnerstag 06:45 - 18:00 Uhr Freitag: 06:45 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Sollstedt
Empfänger: Gemeinde Sollstedt
IBAN: DE22 1203 0000 0000 9319 07
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG EF
Weitere Informationen
Meldebehörde, Standesamt, Friedhofsamt, Kasse und Steueramt sind rollstuhlgerecht zu erreichen. Restliche Ämter befinden sich in der oberen Etage, die nur via Treppe erreichbar sind.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahl per Brief, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Stimmabgabe, Wahl per Post, Wahlbrief, Landtagswahl, Zusendung Wahlunterlagen, Europawahl, Briefwahlunterlagen, Wahlbenachrichtigungskarte, Wählerverzeichnis, Stimmzettel