Briefwahl beantragen
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Sonnenstein - Hauptamt - Sachgebiet Ordnungswesen / Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Weißenborn-Lüderode Schule
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 036072 83132
E-Mail: post@gemeinde-sonnenstein.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022