Briefwahl beantragen
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Sonnenstein - Hauptamt - Sachgebiet Ordnungswesen / Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Weißenborn-Lüderode Schule
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Regina Kauk (Sachbearbeiterin Allgemeine Verwaltung, Bürgerbüro, Einwohner- und Meldewesen)
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Europawahl, Stimmabgabe, Briefwahlunterlagen, Kommunalwahl, Wahl per Brief, Stimmzettel, Landtagswahl, Wahlbenachrichtigungskarte, Bundestagswahl, Zusendung Wahlunterlagen, Wahl per Post, Wählerverzeichnis, Wahlbrief