Anzeige eines Sterbefalls

    Sterbefall - anzeigen

    Sie sind verpflichtet den Tod eines Menschen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

    Anzeigepflichtige

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Saalfeld/Saale - Standesamt Saalfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    07318 Saalfeld/Saale

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03671 598-281

    Fax: 03671 598-280

    E-Mail: standesamt@stadt-saalfeld.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2006 (von: Cornelia Döhler)

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: Uhlich, Ina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gemeindeverwaltung Kaulsdorf - Sekretariat

    Adresse

    Postanschrift

    Straße des Friedens 27

    07338 Kaulsdorf

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03 67 33 34 9-0

    Fax: 036733 22252

    E-Mail: info@kaulsdorf-saale.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Manuskripte für Gemeindenachrichten, Ausgabe Wohngeldanträge, Vermietung von Sportlerheim, Bürgerhaus-Saal und Vereinsraum Weischwitz

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013 (von: migration)

    Technisch geändert am 10.11.2020 (von: Schmiedel, Manuela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)