Sterbefall - anzeigen
Sie sind verpflichtet den Tod eines Menschen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Breitscheidstraße 133
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerservice: Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten des Standesamtes: Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (Außenstelle Breitscheidstraße 133) Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Rudolstadt
Empfänger: Stadt Rudolstadt
IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31
BIC: GENODEF1RUJ
Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen