Sterbefall - anzeigen
Sie sind verpflichtet den Tod eines Menschen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Berka - Bürgeramt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zentrum (Bleichstraße)
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bad Berka Zeughausplatz
Linien:- Bus: 237 Weimar - Schoppendorf - Bergern - Bad Berka
- Bus: 235 Erfurt - Meckfeld - Gutendorf - Bad Berka
- Bus: 221 Weimar - Bad Berka - Blankenhain - Rudolstadt
- Regionalbahn: EB 26 Weimar - Kranichfeld (KBS 579)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 036458 55155
Telefon Festnetz: 036458 55121
Telefon Festnetz: 036458 55122
E-Mail: standesamt@bad-berka.de
Kontaktperson
Frau Caroline Scheel (Leiterin Standesamt)
Telefon Festnetz: 036458 55121
Frau Sabine Hupel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 036458 55122
Frau Marita Borchert (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 036458 55122
Internet
Formulare
Schriftliche Sterbefallanzeige
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Tod, Todesbescheinigung, Ableben, Todesfall