Anzeige eines Sterbefalls

    Sterbefall - anzeigen

    Sie sind verpflichtet den Tod eines Menschen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

    Anzeigepflichtige

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt An der Schmücke - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bahnhof 43

    06577 An der Schmücke

    Parkplatz: Parkplatz des Raiffeisen-Baumarktes
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Bahnhof Heldrungen

    Bus: VGS 509 - Heldrungen-Hauteroda

    Bus: VGS 520 - Heldrungen-Reinsdorf-Artern

    Regionalbahn: Linie Erfurt - Sangerhausen

    Bus: VGS 519 - Heldrungen-Etzleben/Oldisleben-Hemleben

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034673 72-17

    Fax: 034673 72-15

    E-Mail: standesamt@anderschmuecke.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt An der Schmücke

    Empfänger: Stadt An der Schmücke

    IBAN: DE34 8205 5000 0085 0192 83

    BIC: HELADEF1KYF

    Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.07.2010 (von: Karsten Lange)

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: Lange, Karsten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)