Anzeige eines Sterbefalls

    Sterbefall - anzeigen

    Sie sind verpflichtet den Tod eines Menschen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

    Anzeigepflichtige

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Geisa - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 27

    36419 Geisa

    Behindertenparkplatz: Marktplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Schlossplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schlossplatz
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Athanasius-Kircher-Straße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Zur Beurkundung von Sterbefällen zusätzlich geöffnet: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Für Anmeldungen zur Eheschließungen wird Terminvereinbarung empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036967 69-131

    Fax: 036967 69-119

    E-Mail: moeller_s@geisa.de

    E-Mail: standesamt@geisa.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses.

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013 (von: migration)

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: Fischer, Ursula)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)