Sterbefall - anzeigen
Sie sind verpflichtet den Tod eines Menschen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Treffurt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Blobach
Linie:- Bus: 170, 75 und 76
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Theresa Braunhold (Mitarbeiterin)
Herr Danilo Braunholz (Fachbereichsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 036923 51527
Fax: 036923 51538
E-Mail: bauamt@sv-treffurt.thueringen.de
Herr Andreas Fiedler (Mitarbeiter)
Frau Sabine Fiedler (Mitarbeiterin)
Herr Detlef Händel (Fachbereichsleiter)
Frau Anne Hoffmann (Mitarbeiterin)
Frau Anette Jäschke (Mitarbeiterin)
Herr Heiko Jauernik (Fachbereichsleiter)
Frau Nicole John (Mitarbeiterin)
Frau Annette Kleinsteuber (Fachbereichsleiterin)
Frau Corinna König (Mitarbeiterin)
Frau Sabine Roth (Mitarbeiterin)
Frau Alexandra Senf (Mitarbeiterin)
Frau Sabine Merz (Standesbeamtin)
Frau Andrea Müller (Mitarbeiterin)
Herr Michael Reinz (Bürgermeister)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 036923 51511
Frau Corda Müller (Mitarbeiterin)
Frau Petra Schnell (Mitarbeiterin)
Frau Nadine Schwanz (Mitarbeiterin)
Frau Corinna Stein (Mitarbeiterin)
Frau Regina Stephan (Mitarbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Formulare
Schriftliche Sterbefallanzeige
Stadtverwaltung Treffurt - FD Standesamt und Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Blobach
Linie:- Bus: 170, 75 und 76
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Merz (Standesbeamtin)
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Formulare
Schriftliche Sterbefallanzeige
Stichwörter
Friedhofswesen, Standesamt
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Tod, Todesbescheinigung, Ableben, Todesfall