Sterbefall - anzeigen
Sie sind verpflichtet den Tod eines Menschen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Harztor - Standesamt
Aktuelles
Die Gemeinde Harztor mit seinen Ortschaften Niedersachswerfen, Ilfeld mit Sophienhof, Neustadt, Harzungen und Herrmannsacker liegt mitten im landschaftlich reizvollen Südharz, ganz im Norden von Thüringen und ist die Heimat von rund 7600 Menschen. Wie unser Name schon verrät, sind wir im Landkreis Nordhausen das Tor zum Harz: Hinter Ilfeld wachsen die Harzberge steil empor.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036331 373-42
E-Mail: standesamt@harztor.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Harztor
Empfänger: Gemeinde Harztor
IBAN: DE84 8205 4052 0305 0083 58
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Formulare
Schriftliche Sterbefallanzeige
Weitere Informationen
Das Bau- und Ordnungsamt (hinteres Gebäude) ist barierefrei (Rollstuhlgerecht) zu erreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Todesfall, Tod, Ableben, Todesbescheinigung