Sterbefall - anzeigen
Sie sind verpflichtet den Tod eines Menschen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 08:00-15:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 08:00-17:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: am alten Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linie:- Bus: A, B
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwochs: Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, nachmittags Termin nach Vereinbarung Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Dugan
Herr Tobias Hübsch
Frau Anita König
Frau Cornelia Müller (Leiterin)
Internet
Formulare
Schriftliche Sterbefallanzeige
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Tod, Todesbescheinigung, Ableben, Todesfall