Anzeige eines Sterbefalls

    Sterbefall - anzeigen

    Sie sind verpflichtet den Tod eines Menschen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

    Anzeigepflichtige

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)

    Hinweise für Erfurt: Beurkundung von Sterbefällen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Standesamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Große Arche 6

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fischmarkt/Rathaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 3, 4, 6

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30

    Kontakt

    Fax: 0361 655-7649

    Telefon Festnetz: 0361 655-7651

    E-Mail: Standesamt@Erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Standesamt: Information und Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Urkundenstelle, Geburten- und Sterbefallabteilung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 52, 61, 155, 234/235
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: 9, 51, 60
    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-7654

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tod, Todesbescheinigung, Ableben, Todesfall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de