Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung erhalten

    Wenn Sie als Bewerber/in an einer Wahl teilnehmen möchten, dann müssen Sie die sogenannten Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürger/innen vorlegen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.

    Beschreibung

    Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden.

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, welche je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt werden.
    Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.


    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstallstraße 31a

    99897 Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@tambach-dietharz.de

    Telefon Festnetz: 036252 344-0

    Fax: 036252 36390

    Bankverbindung

    Stadt Tambach-Dietharz

    Empfänger: Stadt Tambach-Dietharz

    IBAN: DE89 8205 2020 0525 0000 46

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald - Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstallstraße 31a

    99897 Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036252 344-33

    E-Mail: meldeamt@tambach-dietharz.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2010 (von: Jakel-Hörchner, Dajana)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

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    Kosten

    kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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