Wahlrechtsbescheinigung erhalten
Wenn Sie als Bewerber/in an einer Wahl teilnehmen möchten, dann müssen Sie die sogenannten Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürger/innen vorlegen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Beschreibung
Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, welche je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt werden.
Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Kyffhäuserland
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Burgstraße
Anzahl: 14 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuendorfstraße 3
Anzahl: 14 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bachstraße
Linien:- Bus: Linie 451 Sondershausen-Steinthaleben-Bad Frankenhausen
- Bus: Linie 530 Artern-Bad Frankenhausen-Sondershausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Kyffhäuserland
Empfänger: Gemeinde Kyffhäuserland
IBAN: DE20 8205 5000 0085 0003 29
BIC: HELADEFIKYF
Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse
Landratsamt Kyffhäuserkreis - 1.1 Büro des Kreistages
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 11 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Kosten
kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Unterstützungsunterschriften, Parteien, Wahl, Wahlvorschlag, Wählergruppen