Wahlrechtsbescheinigung erhalten
Wenn Sie als Bewerber/in an einer Wahl teilnehmen möchten, dann müssen Sie die sogenannten Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürger/innen vorlegen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Beschreibung
Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, welche je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt werden.
Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Geisa
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Marktplatz 27
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag        geschlossen Dienstag      09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch      geschlossen Donnerstag  09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses
Stadtverwaltung Geisa - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 2
Parkplatz: Markplatz
Anzahl: 0
Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 0
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Montag    geschlossen Dienstag 10:00 - 19:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nach Terminvereinbarung: jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 – 11:00 Uhr.
Kontakt
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses
Kosten
kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022