Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung erhalten

    Wenn Sie als Bewerber/in an einer Wahl teilnehmen möchten, dann müssen Sie die sogenannten Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürger/innen vorlegen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.

    Beschreibung

    Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden.

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, welche je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt werden.
    Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.


    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Geisa

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 27

    36419 Geisa

    Behindertenparkplatz: Schlossplatz
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Marktplatz 27

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag        geschlossen Dienstag      09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch      geschlossen Donnerstag  09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036967 690

    Fax: 036967 69-119

    E-Mail: info@geisa.de

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Geisa - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 27

    36419 Geisa

    Behindertenparkplatz: Schlossplatz
    Anzahl: 2


    Parkplatz: Markplatz
    Anzahl: 0


    Parkplatz: Schlossplatz
    Anzahl: 0

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Montag    geschlossen Dienstag 10:00 - 19:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nach Terminvereinbarung: jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 – 11:00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036967 69-134

    Fax: 036967 69-119

    E-Mail: info@geisa.de

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Fischer, Ursula)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Kosten

    kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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