Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Haushaltsplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ab dem 25. November 2021 können die Bürger, Einwohner und Gäste während der regulären Sprechzeiten der Stadtverwaltung Meuselwitz nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einemNachweis über die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) persönlich vorsprechen. Bitte kontaktieren Sie die/den entsprechenden Mitarbeiter/innen telefonisch oder per E-Mail zur Abstimmung eines Termins. Die Übersicht der Mitarbeiter/innen finden Sie unter www.meuselwitz.de. Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Außerhalb dieser Sprechzeiten sind Termine nach telefonischer Absprache möglich!
Kontaktperson
Frau Kasten (Mitarbeiterin - Haushalt / EDV / stellv. Amtsleiterin Bereich Finanzen)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlvorsteher, Wahlhandlung, Beisitzerin, Wahlvorsteherin, Wahlbezirk, Beisitzer, Wahlergebnis, Wahlvorstand