Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Langenwetzendorf
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schule
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Parkplatz: Gemeindeamt
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Greika
Linie:- Bus: Greiz-Triebes-Zeulenroda
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Landratsamt Greiz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Landratsamt
Anzahl: 20 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Haus 1, 2 und 3
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlvorsteher, Wahlhandlung, Beisitzerin, Wahlvorsteherin, Wahlbezirk, Beisitzer, Wahlergebnis, Wahlvorstand