Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Tanna
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Herr Groth (Leiter Bürgerbüro/Ordnungsamt)
Telefon Festnetz: 036646 280852
E-Mail: groth@stadt-tanna.de
Frau Rauh (Hauptamtsleiterin)
Telefon Festnetz: 036646 280833
E-Mail: rauh@stadt-tanna.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, Bargeldzahlung, Dauerauftrag
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlvorstand, Beisitzer, Beisitzerin, Wahlhandlung, Wahlbezirk, Wahlvorsteher, Wahlergebnis, Wahlvorsteherin