Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Tambach-Dietharz
Empfänger: Stadt Tambach-Dietharz
IBAN: DE89 8205 2020 0525 0000 46
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlvorstand, Beisitzer, Beisitzerin, Wahlhandlung, Wahlbezirk, Wahlvorsteher, Wahlergebnis, Wahlvorsteherin