Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer werden

    Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kyffhäuserland

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuendorfstraße 3

    99707 Kyffhäuserland

    Parkplätze

    • Parkplatz: Burgstraße
      Anzahl: 14  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neuendorfstraße 3
      Anzahl: 14  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bachstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 451 Sondershausen-Steinthaleben-Bad Frankenhausen
      • Bus: Linie 530 Artern-Bad Frankenhausen-Sondershausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034671 660-30

    Telefon Festnetz: 034671 660-0

    E-Mail: info@kyffhaeuserland.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Kyffhäuserland

    Empfänger: Gemeinde Kyffhäuserland

    IBAN: DE20 8205 5000 0085 0003 29

    BIC: HELADEFIKYF

    Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlvorsteher, Wahlhandlung, Beisitzerin, Wahlvorsteherin, Wahlbezirk, Beisitzer, Wahlergebnis, Wahlvorstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de