Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer werden

    Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Unstruttal - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstraße 43

    99996 Unstruttal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz an der Gemeindeverwaltung
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03601 88626-61

    Fax: 03601 88626-78

    E-Mail: info@gemeinde-unstruttal.de

    Kontaktperson

    • Herr Otto

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Beisitzer, Beisitzerin, Wahlergebnis, Wahlvorstand, Wahlhandlung, Wahlvorsteherin, Wahlbezirk, Wahlvorsteher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English