Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Harztor - Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz auf dem Hof der Verwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: HSB-Bahnhof Ilfeld
- Haltestelle: Bushaltestelle Lindenallee, Ilfeld
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Harztor
Empfänger: Gemeinde Harztor
IBAN: DE84 8205 4052 0305 0083 58
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Weitere Informationen
Das Bau- und Ordnungsamt (hinteres Gebäude) ist barierefrei (Rollstuhlgerecht) zu erreichen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlvorsteher, Wahlhandlung, Beisitzerin, Wahlvorsteherin, Wahlbezirk, Beisitzer, Wahlergebnis, Wahlvorstand