Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Teistungen / Sparkasse
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 9.00-12.00 Uhr * Dienstag 9.00-12.00 13.00-15.30 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr * Freitag 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Teistungen / Sparkasse
Öffnungszeiten
* Montag 9.00-12.00 Uhr * Dienstag 9.00-12.00 13.00-15.30 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr * Freitag 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Alexander Abel (Standesbeamter)
Frau Tina Dittmann (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 036071 84625
Fax: 036071 96258
E-Mail: dittmann@lindenberg-eichsfeld.de
Frau Irmtrud Heublein (Sachbearbeiterin)
Frau Yvonne Oberkersch (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 036071 84620
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlvorsteher, Wahlhandlung, Beisitzerin, Wahlvorsteherin, Wahlbezirk, Beisitzer, Wahlergebnis, Wahlvorstand