Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - 1300 Haupt- und Personalamt
Beschreibung
Unsere Fokusthemen im Überblick:
Personalgewinnung und -entwicklung:
Durchführung von Stellenausschreibungen und Besetzungsverfahren
Vorstellungsgespräche inkl. Bewerberauswahl
Personalmarketing und Öffentlichkeitsarbeit
Organisation von Praktika
Erstellung des Personalentwicklungskonzepts
Organisation von Fortbildungen und Workshops
Sicherung der Rahmenbedingungen, Organisation und Steuerung der Ausbildung
Personalbetreuung und -abrechnung aller rund 1100 Beschäftigten:
tarifgerechte Gestaltung von Arbeitsverhältnissen
Beratungsfunktion aller Beschäftigten
Entgeltumwandlung und Zusatzversorgungskasse
Durchführung von Personal- und Fürsorgegesprächen
Bearbeitung der lohnrelevanten Vorgänge inkl. der monatlichen und jährlichen Abrechnung
Planung und Controlling der Personalkosten
Berichtswesen und Statistiken
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus am UCI
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Sorge Markt
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlvorsteher, Wahlhandlung, Beisitzerin, Wahlvorsteherin, Wahlbezirk, Beisitzer, Wahlergebnis, Wahlvorstand