Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer werden

    Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:

    Hinweise für Erfurt: Wahlen - Organisation und Durchführung

    Hinweise für Erfurt: Briefwahl - Organisation und Durchführung

    Hinweise für Erfurt: Überprüfung des Wahlrechts

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Statistik und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fischmarkt 1

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fischmarkt/Rathaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 3, 4, 6

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0361 655-1499

    Telefon Festnetz: 0361 655-1490

    E-Mail: Statistik@Erfurt.de

    Kontaktperson

    • Frau Lehnert (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-1497

    • Frau Bastian (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-1495

    • Herr Bulenda (Abteilungsleiter)

      Telefon Festnetz: 0361 655-1490

    • Frau Gehlau (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-1494

    • N.N. (Sachbearbeiter/in)

      Telefon Festnetz: 0361 655-1489

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlvorstand, Beisitzer, Beisitzerin, Wahlhandlung, Wahlbezirk, Wahlvorsteher, Wahlergebnis, Wahlvorsteherin

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de