Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Hinweise für Erfurt: Wahlen - Organisation und Durchführung
Hinweise für Erfurt: Briefwahl - Organisation und Durchführung
Hinweise für Erfurt: Briefwahl - Organisation und Durchführung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Fischmarkt/Rathaus
Straßenbahn: 3, 4, 6
Hausanschrift
99111 Erfurt
Fischmarkt/Rathaus
Straßenbahn: 3, 4, 6
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Metainformation
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- Ursprungsportal: Überprüfung des Wahlrechts in Erfurt
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