Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schmölln - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parken mit Parkscheibe (1h) vor dem Objekt
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz am Landratsamt
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Gäste/Besucher auf dem Sparkassenparkplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie R
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Schmölln
Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln
IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)
Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)
IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Stadtverwaltung Schmölln
Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln
IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10
BIC: GENODEF1SLR
Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen