Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgberg 5

    04626 Posterstein

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Die Fachbereiche Bauamt / Hauptamt / Liegenschaften befinden sich in der 1. Etage.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034496 23014

    Fax: 034496 23023

    E-Mail: einwohnermeldeamt@vg-sprottental.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahl, Wählerverzeichnis, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de