Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Tanna
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Frau Paul
Telefon Festnetz: +49 36646 280833
E-Mail: paul@stadt-tanna.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, Bargeldzahlung, Dauerauftrag
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahl, Wählerverzeichnis, Wahlen