Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Bad Klosterlausnitz - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt
Anzahl: 3 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036601 571-30
E-Mail: info@bad-klosterlausnitz.de
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlen, Wählerverzeichnis, Wahl