Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bürgel

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    07616 Bürgel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036692 491-0

    Fax: 036692 22253

    E-Mail: buergermeister@stadt-buergel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Wählerverzeichnis, Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de