Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    07330 Probstzella

    Parkplätze

    • Parkplatz: Franz-Itting-Straße
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Mühlgasse
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Marktstraße
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marktstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 47 (Saalfeld), Linie 55 (Leutenberg)
    • Haltestelle: Bahnhof Probstzella
      Linie:
      • Regionalbahn: RB 16851 Saalfeld-Lichtenfels

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036735 461-55

    Telefon Festnetz: 036735 461-0

    E-Mail: info@vgem-probstzella.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de