Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Franz-Itting-Straße
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Parkplatz: Mühlgasse
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Marktstraße
Linie:- Bus: Linie 47 (Saalfeld), Linie 55 (Leutenberg)
- Haltestelle: Bahnhof Probstzella
Linie:- Regionalbahn: RB 16851 Saalfeld-Lichtenfels
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marko Wolfram (VG Vorsitzender)
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen