Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Franz-Itting-Straße
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz: Mühlgasse
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Bahnhof Probstzella
Regionalbahn: RB 16851 Saalfeld-Lichtenfels
Marktstraße
Bus: Linie 47 (Saalfeld), Linie 55 (Leutenberg)
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022