Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Am Ettersberg
Adresse
Hausanschrift
Hauptstraße 23
99439 Am Ettersberg
Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt sind barrierefrei im Erdgeschoss erreichbar.
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Gemeindeparkplatz
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 07:30-10:30 Uhr Hinweis: Einwohnermeldeamt zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Am Ettersberg
Empfänger: Gemeinde Am Ettersberg
IBAN: DE05 1203 0000 0000 9095 15
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin (DKB)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen