Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Mellingen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Karl-Alexander-Straße
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürozeiten: Montag, Mittwoch; Donnerstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 7:00 bis 12:15 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen