Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Mellingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Alexander-Straße 134a

    99441 Mellingen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürozeiten: Montag, Mittwoch; Donnerstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 7:00 bis 12:15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036453 80350

    Fax: 036453 80727

    E-Mail: info@vgem-mellingen.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2007

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahl, Wählerverzeichnis, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024