• Tonndorf (Landkreis Weimarer Land, Thüringen)
Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit

Wählbarkeitsbescheinigung

Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.

Beschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Ansprechpartner

Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld

Adresse

Hausanschrift

Alexanderstraße 7

99448 Kranichfeld

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 036450 345-0

Fax: 036450 345-15

E-Mail: skrypniak@vg-kranichfeld.de

Version

Technisch erstellt am 04.04.2007

Technisch geändert am 06.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

Version

Technisch erstellt am 29.05.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Wahl, Wählerverzeichnis, Wahlen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024