Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - Einwohnermeldeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beate Hanke (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
Telefon Festnetz: 036204 570-25
E-Mail: beate.hanke@gramme-vippach.de
Frau Anja Tiffert (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
Telefon Festnetz: 036204 570-26
E-Mail: anja.tiffert@gramme-vippach.de
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen