Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Fachbereich I - Haupt- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 36259 56426
E-Mail: hauptamt@bad-tabarz.de
Kontaktperson
Frau Franziska Robes (Amtsleitung)
Telefon Festnetz: 036259 564-26
E-Mail: hauptamt@tabarz.de
Stichwörter
Hauptamt
Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 36259 564-14
E-Mail: meldeamt@bad-tabarz.de
Kontaktperson
Frau Carolin Mette (Sachbearbeiterin)
Fax: 036259 564-60
Telefon Festnetz: +49 36259 564-14(Telefonisch tägl. 08-12 Uhr erreichbar)
E-Mail: meldeamt@bad-tabarz.de
Stichwörter
Meldeamt, Passamt, Passbehörde
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahl, Wählerverzeichnis, Wahlen