Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - 1.1 Büro des Kreistages
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 11 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Stadt An der Schmücke - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz des Raiffeisen-Baumarktes
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Heldrungen
Linien:- Bus: VGS 509 - Heldrungen-Hauteroda
- Bus: VGS 519 - Heldrungen-Etzleben/Oldisleben-Hemleben
- Regionalbahn: Linie Erfurt - Sangerhausen
- Bus: VGS 520 - Heldrungen-Reinsdorf-Artern
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt An der Schmücke
Empfänger: Stadt An der Schmücke
IBAN: DE34 8205 5000 0085 0192 83
BIC: HELADEF1KYF
Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen