Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Dermbach - Einwohnermeldeamt / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinter dem Schloß 1

    36466 Dermbach

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 26  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Geisaer Straße, Dermbach
      Linie:
      • Bus: Linienbus

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036964 8815

    Fax: 036964 8855

    E-Mail: melde@vgs-dermbach.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de