Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Werra-Suhl-Tal - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 9

    99837 Werra-Suhl-Tal

    Verwaltungssitz Ordnungsamt, Bauverwaltung und Finanzverwaltung

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Gebäude Markt 2
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Innenhof der Kirchstraße 9
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude Kirchstraße 9
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Berka/Werra Mitte
    Postanschrift

    Markt 1

    99837 Werra-Suhl-Tal

    Verwaltungssitz Hauptamt und Bürgermeister

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12.00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036922 33-133

    E-Mail: info@vg-berka.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Wählerverzeichnis, Wahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English