Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Werra-Suhl-Tal - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kirchstraße 9
99837 Werra-Suhl-Tal
Verwaltungssitz Ordnungsamt, Bauverwaltung und Finanzverwaltung
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Gebäude Markt 2
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Innenhof der Kirchstraße 9
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude Kirchstraße 9
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Berka/Werra Mitte
Postanschrift
Markt 1
99837 Werra-Suhl-Tal
Verwaltungssitz Hauptamt und Bürgermeister
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12.00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036922 33-133
E-Mail: info@vg-berka.de
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlen, Wählerverzeichnis, Wahl