Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
Anzahl: 14 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
Linien:- Bus: 196
- Bus: 41
- Bus: 192
- Bus: 195
- Bus: 140
- Bus: 42
- Bus: 43
- Bus: 190
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Klingel
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 36961 361-23
Kontaktperson
Frau Faber
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlen, Wählerverzeichnis, Wahl