Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Werther - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Parkplatz: Gemeindeverwaltung Werther
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Werther
Linien:- Bus: Linienbus Nordhausen-Wolkramshausen
- Regionalbahn: Nordhausen-Wolkramshausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag : 09.00 -12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katharina Kühn
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlen, Wählerverzeichnis, Wahl