Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 15

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: B
      • Bus: A

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-17:00 Uhr Dienstag 08:00-17:00 Uhr Mittwoch 08:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-17:00 Uhr Freitag 08:00-17:00 Uhr Samstag 10:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 677-0(Zentrale)

    Fax: 03606 677-900

    E-Mail: einwohnermeldeamt@heilbad-heiligenstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de