Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: B
- Bus: A
Öffnungszeiten
Montag 08:00-17:00 Uhr Dienstag 08:00-17:00 Uhr Mittwoch 08:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-17:00 Uhr Freitag 08:00-17:00 Uhr Samstag 10:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 677-0(Zentrale)
Fax: 03606 677-900
Kontaktperson
Frau Corinna Volkmar
Fax: 03606 677-900
Telefon Festnetz: 03606 677-141
Frau Stefanie Röhrig
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03606 677431
Frau Juliana Heinemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03606 677432
Frau Kathrin Brilke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03606 677433
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen